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Die Prüfung zum Nachweis der Sachkunde nach §31 WaffG umfaßt
die in §29 Abs.1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz ( 1.WaffV ) aufgeführten waffenrechtlichen Kenntnisse. Dabei sollen dem Prüfling nicht alle
aufgeführten Fragen gestellt, sondern eine Auswahl getroffen werden, die den beabsichtigten Umgang mit der Schußwaffe und die in der Prüfung festgestellten
Vorkenntnisse des Prüflings berücksichtigt. Die nachstehenden Prüfungsfragen sollen lediglich einen Anhalt geben, welche Kenntnisse verlangt werden können.
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